Ab nächstem Jahr tritt das Wachstumchancengesetz und damit die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen im Unternehmensgeschäft. Rund um dieses Thema haben uns viele Fragen erreicht, die unsere Kollegen aus der Produktabteilung in unseren Live Webinaren im Dezember beantwortet haben. Wenn Du nicht an unserem Webinar teilnehmen konntest, findest Du hier die Aufzeichnung. Außerdem haben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen nochmal kurz zusammengefasst:
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung ist ein maschinenlesbares Dokument, das strukturierte Daten enthält, die von Computersystemen verarbeitet werden können. Welche Formate es gibt und wie diese sich von einer digitalen Rechnung unterscheiden kannst Du hier nachlesen.
Was ändert sich ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland auf Grundlage des Wachstumschancengesetzes verpflichtend. Umsätze an private Endkunden (B2C) sowie grenzüberschreitende B2B-Umsätze sind nicht von der Regleung betroffen.
Zu der Regelung gibt es zahlreiche Ausnahmen und Übergangsfristen:
Was bedeutet das fürs Dein Unternehmen?
Der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr ist ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen – ohne vorherige Zustimmung Deines Unternehmens. Das bedeutet, Du benötigst eine Software die in der Lage ist die Informationen der E-Rechnungsdateien auszulesen und abzuspeichern.
Wie unterstützt Dich ToolTime?
Nachdem Du mit ToolTime bereits E-Rechnungen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erstellen und per Mail versenden kannst, wird es mit Inkraftreten der neuen Regelung auch möglich sein Eingangsrechnungen in ToolTime einzulesen und zu verarbeiten. Das bedeutet zunächst, dass Du die entsprechenden Dateiformate in ToolTime hochladen kannst und Dir die Rechnungsinformationen angezeigt werden. Diese Funktion wird über den Reiter Ausgaben möglich sein.
Welche Funktionen kannst Du erwarten?
Zunächst wirst Du Deine E-Rechnungen hier also lediglich einsehen und speichern können. Aber für das nächste Jahr haben wir noch einige neue Funktionen für Deine Eingangsrechnungen geplant. Hier eine Liste der geplanten Funktionen:
Lieferanten anlegen und verwalten
Zuweisung einzelner Positionen zu Buchungskonten
Inkludierung aller Informationen im DATEV Export
Eintragen von Zahlungen für Eingangsrechnungen
Unterstützung von zusätzlichen Belegtypen (z.B. PDF)
Eingangsrechnungen über ToolTime Pay bezahlen
Zusammengefasst bist Du mit ToolTime auf die neuen Anforderungen vorbereitet und kannst außerdem einige weitere spannende Funktionen erwarten.